24/7 emergency number +31 10 790 15 55

Häufig gestellte Fragen

Die Versicherungspolicen für Eigner und Betreiber von Binnenschiffen werden durch EUROP&I namens und im Auftrag des Shipowners’ Club akzeptiert und unterzeichnet auf der Grundlage einer delegierten Unterschriftsvollmacht, welches eine Form von Underwriting Agency ist. EUROP&I wird geleitet durch DUPI Underwriting Agencies B.V.

Der Shipowners’ Club wurde in 1855 gegründet und ist der Marktführer als Versicherer für kleine und spezialisierte Schiffe weltweit. Der Club ist einer der 13 International Group Protection and Indemnity (P&I) Clubs, die zusammen mehr als 90% der weltweiten Tonnage versichern. Der Club bietet Versicherungsschutz auf der Grundlage des Prinzips der Gegenseitigkeit. Bei allen Handlungen stehen die Interessen der Versicherungsnehmer, nämlich der Mitglieder des Clubs, im Vordergrund.

Wir liefern Versicherungsschutz auf Kostenbasis. Der Shipowners’ Club hat keine Aktionäre, die zufriedengestellt werden müssen. Das wichtigste ist eine faire und kundenfreundliche Abwicklung von Schadensfällen.

Wir bieten P&I (Protection and Indemnity) Versicherungen für alle Schiffe die als Binnenfahrtschiff registriert sind und für Schiffe mit einer speziellen Lizenz die ihnen gestattet, entlang der Küste zu fahren um Binnenschifffahrtswege zu erreichen. Dies bedeutet, dass wir im Bereich der Binnenschifffahrt versichern: Tanker, Fracht- und Containerschiffe, Schlepper, Schubboote- und leichter, Passagierschiffe, Fähren, Yachten und andere, kleinere Spezialschiffe.

Ja. Jedes Jahr veröffentlichen wir aktualisierte Regelungen der Shipowners’ Clubs und der Police des Shipowners’ Club Inland für die Haftung in der Binnenschifffahrt. Wir bestätigen, dass jeder Schadensersatz der entsprechend den Regelungen des Shipowners' Club für ein bestimmtes Jahr gezahlt wird, der Police des Shipowners’ Club für die Haftung in der Binnenschifffahrt für das selbe Jahr entspricht.

Ihre Verpflichtungen gegenüber Ihrer Besatzung bezüglich Krankheiten und Unfällen werden durch unsere Police gedeckt, sofern sie nicht unter nationale Sozialversicherungen oder freiwillige Krankenversicherungen fallen. Dies gilt nicht für Leibrenten und Pensionen. Die Verpflichtungen müssen sich aus der Betreibung Ihres Schiffes ergeben. Sofern eine nationale Sozialversicherung oder eine freiwillige Krankenversicherung ein Regressrecht Ihnen gegenüber hat, bezieht sich die Deckung auf dieses Regressrecht.

Ja. Wir decken Haftungsansprüche der Mitglieder Ihrer Besatzung während der Reise zum oder vom Schiff bei Beginn und Ende des Dienstes oder sofern sie sich dienstlich an Land befinden, vorausgesetzt, dass Sie als Eigner oder Betreiber des Schiffes haften.

Unsere Policen gewährleisten zusätzlichen Schadensersatz bei Kollisionen mit anderen Schiffen und festen und beweglichen Objekten. Dies beinhaltet, dass zusätzliche Schäden vergütet werden, nachdem Ihre Versicherung für Kollisionsschäden an Kasko und Maschinen vollständig ausgezahlt hat. Die Deckungsgrenze der Kasko- und Maschinenpolice gilt als Selbstbeteiligung.

Nein, die Deckung gilt auch für Schub- und Schlepptätigkeiten bezüglich Ihres eigenes Schiffes oder Schiffen von Dritten.

Ja. Das Gesetz für den Bereich in dem Sie tätig sind, gilt und wir kommittieren uns an die Haftpflicht, die daraus folgt.

Nein, es sei denn, dies ist schriftlich und vorab mit den Club vereinbart worden.

Nur dann, wenn die Exkursion im ursprünglichen Ticket inbegriffen ist und als Gesamtpaket verkauft worden ist. Wir behalten uns ein Regressrecht bezüglich aller dritten Parteien vor, die an der Exkursion beteiligt waren und wir raten Ihnen, keine Verzichtserklärungen bezüglich der Regressansprüchen mit diesen Dritten zu unterzeichnen.

Ja, vorausgesetzt Sie erfüllen alle Voraussetzungen bezüglich der gesetzlichen Regelungen für die Sicherheit und den Transport von Passagieren und Gästen.

Sofern Ihr Schiff permanent stillliegt, sind Sie nicht versichert für Haftungsverpflichtungen gegenüber den Gästen Ihres Restaurants, anderen Gästen und den Mitarbeiters Ihres Restaurants. Sofern Sie hierfür einen Versicherungsschutz wünschen, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Wir würden die folgenden Verträge als üblich betrachten

(a) Tankschiffsverkehrsbedingungen 2010
(b) Verlade- und Transport-Bedingungen
(c) Europäische Push-Bedingungen 2015

Der Hintergrund dieser Ausnahme ist, dass wir keine Schäden decken, sofern die behördlichen Instanzen sich auf den Standpunkt stellen könnten, dass es sich um eine Anhäufung von Schäden über einen längeren Zeitraum handelt, z.B. durch Umweltverschmutzung oder wash damage. Dies im Gegensatz zu Schäden die sich zufällig und an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Zeit ergeben. Einige Versicherer nennen dies auch ‘plötzliche und zufällige‘ Ereignisse. Im allgemeinen schließen wir wash damage oder Umweltschäden, z.B. durch das Auslaufen von Öl oder ähnlichem, nicht aus.

Nein, diese Schäden sind ausgeschlossen als Teil der ‘Was ist nicht gedeckt‘ Klausel.

Das Budapester Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt, bekannt als CMNI, gilt ausschließlich für Verträge über die Beförderung von Gütern auf europäischen Wasserwegen und ermöglicht Schiffsbetreibern ihre Haftungsverpflichtungen zu beschränken.

Das Straßburger Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt, bekannt als CLNI, ermöglicht es Schiffseignern, Besatzungsmitgliedern und Bergern ihre Haftung bezüglich einer Reihe von Ansprüchen in Zusammenhang mit einem bestimmten Vorfall zu beschränken. Es existieren zwei Versionen des CLNI. Das Übereinkommen aus 1988 gilt für die Rhein- und Moselschifffahrt, während das Übereinkommen von 2012 für alle europäischen Wasserwege gilt. Entsprechend den Regelungen des CLNI kann die Haftung unter anderem für die folgenden, hier nicht abschließend genannten Fälle eingeschränkt werden: Tod, Verletzungen, Schäden an Eigentum, Verzögerungen und Wrackbeseitigung.

Wir verstehen, dass Sie sich versichern, um gegen mögliche Schadensansprüche abgesichert zu sein. Unsere Schadensabteilung verliert die Tatsache niemals aus dem Auge, dass wir ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit sind, dessen Eigentümer seine Mitglieder sind und dass er den Interessen der Mitglieder zu dienen hat. Dies bedeutet, dass wir Sie rund um die Uhr unterstützen, über unsere weltweiten Niederlassungen und unser weltweites Netzwerk von Korrespondenten. Sie können von unserer Beratung im Bereich der Unfallverhütung Gebrauch machen und wir unterstützen Sie gern bei der Beurteilung Ihrer schiffsbezogenen Versicherungspolicen.

Für Fragen und Unterstützung in allen Bereichen der Binnenschifffahrt nehmen Sie bitte Kontakt auf mit:

DUPI Underwriting Agencies B.V.
Blaak 16, 6th floor
3011 TA Rotterdam
+3110 790 15 55
info@dupi.com

Shipowners' Club
White Chapel Building, 2nd Floor
10 Whitechapel High Street
London E1 8QS

Tel: +44 207 488 0911
Fax: +44 207 480 5806
Email: info@shipownersclub.com

Ist deine Frage nicht enthalten?

Bitte füllen Sie das Kontaktformular aus und wir melden uns umgehend bei Ihnen.